Eine wichtige Frage bei Ihrer Entscheidung, ob Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, sind die entstehenden Kosten.

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Grundsätzlich maßgebend in Zivilsachen ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert. Die Kosten der Beratung unterliegen einer Vereinbarung.
Selbstverständlich informieren wir Sie bereits im ersten Gespräch über die aller Voraussicht nach entstehenden Kosten und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Prozess- und damit verbundene Kostenrisiko.